B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss wird mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.

Die für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

Seit 1. April 2010 werden die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Precision Strip und Welding Consumables im Rahmen der Divisionen Profilform und Bahnsysteme gesteuert und berichtet (bisher Division Edelstahl). Im vorliegenden Konzernabschluss sind diese beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten daher den Geschäftsegmenten Profilform (Precision Strip) und Bahnsysteme (Welding Consumables) zugeordnet. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards wurden im Geschäftsjahr 2010/11 erstmals angewandt:

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Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IAS 27 (2008)

 

Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS

 

01.07.2009

IAS 32

 

Klassifizierung von Bezugsrechten

 

01.02.2010

IAS 39

 

Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung betreffend zur Sicherung qualifizierte Instrumente

 

01.07.2009

IFRS 1

 

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

 

01.07.2009/
01.01.2010

IFRS 2 (2009)

 

Anteilsbasierte Vergütungen

 

01.01.2010

IFRS 3 (2008)

 

Unternehmenszusammenschlüsse

 

01.07.2009

diverse Standards

 

Verbesserungen zu den IFRS 2009

 

01.01.2010

 

 

 

 

 

1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Aus der Erstanwendung der Überarbeitung von IFRS 3 und IAS 27 ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss in der Berichtsperiode oder in den Vergleichsperioden, da nur künftige Unternehmenserwerbe davon betroffen sind und im Geschäftsjahr 2010/11 keine Unternehmen erworben wurden, die in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fallen. Wichtigste Änderung im Rahmen der Überarbeitung des IFRS 3 und IAS 27 ist die Bilanzierung von Erwerben von weniger als 100 % der Anteile eines Unternehmens. Es wird das Wahlrecht – welches für jeden Erwerbsvorgang neu ausgeübt werden kann – eingeführt, den Firmenwert aus einem Erwerb nach der „full goodwill method“ voll aufzudecken, d. h. auch in Höhe des Anteils, der den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist. Darüber hinaus werden Erwerbe bzw. teilweise Veräußerungen von Anteilen ohne Kontrollverlust als Transaktion zwischen Anteilseignern (wie bereits bisher im voestalpine-Konzern) erfolgsneutral abgebildet. Weiters werden die Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs nunmehr verpflichtend in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.

Die erstmalige Anwendung der restlichen im Geschäftsjahr 2010/11 neu anzuwendenden Standards hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Folgende Änderungen oder Neufassungen von Standards sind zum Bilanzstichtag bereits von der EU übernommen, aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. anwendbar:

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Standard

 

Inhalt

 

Inkrafttreten1

 

 

 

 

 

IAS 24 (2009)

 

Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

 

01.01.2011

IFRS 1 (2010)

 

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

 

01.07.2010

diverse Standards

 

Verbesserungen zu den IFRS 2010

 

01.01.2011

 

 

 

 

 

1 Die Standards sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die angeführten Standards werden nicht vorzeitig angewandt. Es ist nicht zu erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden.

Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Konsolidierungsmethoden

Die Jahresabschlüsse aller voll- bzw. quotenkonsolidierten Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Bei nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften wurden bei Unwesentlichkeit die lokalen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie abweichende Bilanzstichtage beibehalten.

Bei Erstkonsolidierungen werden die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit dem Marktwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Betrag der Anschaffungskosten, der das Nettovermögen übersteigt, wird als Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten niedriger als das Nettovermögen, so wird die Differenz erfolgswirksam in der Erwerbsperiode erfasst. Die auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden stillen Reserven bzw. Lasten werden ebenfalls aufgedeckt.

Alle konzerninternen Zwischenergebnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden eliminiert.

Währungsumrechnung

Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen und Annahmen

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Sachanlagen

Leasing

Firmenwerte

Andere immaterielle Vermögenswerte

Impairmenttest von Firmenwerten, anderen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Anteile an assoziierten Unternehmen

Finanzinstrumente

Andere Finanzanlagen

Ertragsteuern

Emissionszertifikate

Vorräte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Pensionen und andere Arbeitnehmerverpflichtungen

Sonstige Rückstellungen

Eventualverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Stock-Option-Programm

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

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