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Angaben gemäß § 243a UGB

Das Grundkapital der voestalpine AG beträgt zum 31. März 2013 313.309.235,65 EUR und ist in 172.449.163 auf Inhaber lautende Stückaktien geteilt. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht (1 share = 1 vote). Der voestalpine AG sind keine Vereinbarungen ihrer Aktionäre bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken.

Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Invest GmbH & Co OG, Linz, sowie die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, Linz, halten jeweils mehr als 10 % (und weniger als 15 %) am Grundkapital der Gesellschaft. Die Oberbank AG, Linz, hält mehr als 5 % (und weniger als 10 %) und die Norges Bank (Norwegische Zentralbank) hält mehr als 4 % (und weniger als 5 %) am Grundkapital der Gesellschaft.

Die Stimmrechte der von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Arbeitnehmer der an der Mitarbeiterbeteiligung teilnehmenden Konzerngesellschaften der voestalpine AG treuhändig gehaltenen Aktien werden durch den Vorstand der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt. Die Art der Ausübung des Stimmrechtes bedarf jedoch der Zustimmung des Beirates der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung. Über die Zustimmung wird im Beirat mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Beirat ist paritätisch von je sechs Personen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besetzt. Dem Vorsitzenden des Beirates, der von der Arbeitnehmerseite zu besetzen ist, steht ein Dirimierungsrecht zu.

Für Befugnisse des Vorstandes, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, wie der Erwerb eigener Aktien, genehmigtes oder bedingtes Kapital, wird auf Punkt 17 (Eigenkapital) des Anhanges zum Konzernabschluss 2012/13 verwiesen.

Die im Oktober 2007 begebene Hybridanleihe mit einem aktuellen Volumen von 500 Mio. EUR, die im März 2013 begebene Hybridanleihe mit einem Volumen von 500 Mio. EUR, die 500 Mio. EUR festverzinsliche Schuldverschreibung 2011–2018, die 500 Mio. EUR festverzinsliche Schuldverschreibung 2012–2018, das im Herbst 2008 abgeschlossene und im November 2012 teilweise prolongierte Schuldscheindarlehen in der Höhe von 237 Mio. EUR, das im Mai 2012 abgeschlossene Schuldscheindarlehen in der Höhe von 400 Mio. EUR sowie der im November 2011 abgeschlossene syndizierte Kredit in der Höhe von 800 Mio. EUR (400 Mio. EUR Kredit zur Festigung des Liquiditätsbedarfes von Investitionen und Tilgungen, welcher im Geschäftsjahr 2012/13 gezogen wurde, und 400 Mio. EUR Revolving Credit Facility zur Liquiditätssicherung) und der 250-Mio.-EUR-Kredit der Europäischen Investitionsbank enthalten sogenannte Change-of-Control-Klauseln. Mit Ausnahme der Hybridanleihen steht gemäß den Bedingungen dieser Finanzierungen den Inhabern der Anleihen bzw. den Kreditgebern im Falle des Eintritts eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft das Recht zu, die Rückzahlung zu verlangen. Gemäß den Emissionsbedingungen der Hybridanleihen erhöht sich der jeweilige Festzinssatz (Zinssatz der Festzinsperioden) bzw. die jeweilige Marge (Zinssatz der variablen Zinsperioden) 61 Tage nach Eintritt eines Kontrollwechsels um 5 %. Der voestalpine AG steht ein Kündigungsrecht mit Wirkung bis spätestens 60 Tage nach Eintritt eines Kontrollwechsels zu. Eine Änderung in der Kontrolle der voestalpine AG findet gemäß den Bedingungen der angeführten Anleihen und Finanzierungsverträge statt, wenn eine kontrollierende Beteiligung im Sinne des österreichischen Übernahmegesetzes erworben wird.

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitneh-mern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

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