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17. Eigenkapital

Grundkapital (inkl. Angaben gemäß § 240 UGB)

Das Grundkapital hat sich in der Berichtsperiode nicht verändert. Das Grundkapital beträgt zum 31. März 2012 307.132.044,75 EUR und ist in 169.049.163 nennbetragslose Stückaktien zerlegt. Alle Aktien sind zur Gänze eingezahlt.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG bis zum 30. Juni 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 152.521.231,38 EUR durch Ausgabe von bis zu 83.949.516 Stück Aktien (ca. 49,66 %) gegen Bareinzahlung und/oder, allenfalls unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, (i) gegen Sacheinlage, insbesondere durch Einbringung von Beteiligungen, Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen, und/oder (ii) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms zu erhöhen (genehmigte Kapitalerhöhung). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Berichtsperiode keinen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 145.345.668,35 EUR durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 Stück Aktien (= 47,32 %) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG (Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte), zu deren Begebung der Vorstand in der Hauptversammlung vom 1. Juli 2009 ermächtigt wurde, zu erhöhen (bedingte Kapitalerhöhung). Der Vorstand hat von seiner Ermächtigung vom 1. Juli 2009 zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG in der Berichtsperiode keinen Gebrauch gemacht.

In der Hauptversammlung vom 7. Juli 2010 wurde der Vorstand bis zum 31. Dezember 2012 zum Erwerb von eigenen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals ermächtigt. Der Rückkaufspreis darf max. 20 % unter und max. 10 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsentage liegen. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Berichtsperiode nicht Gebrauch gemacht.

Die Kapitalrücklagen beinhalten im Wesentlichen das Agio (abzüglich Kosten der Eigenkapitalbeschaffung), Gewinne/Verluste aus dem Verkauf von eigenen Aktien sowie anteilsbasierte Vergütungen.

Die Rücklagen für eigene Aktien beinhalten die abgesetzten Anschaffungskosten bzw. die Eigenkapitalerhöhung aus den Abgängen zu Anschaffungskosten für verkaufte eigene Aktien.

Die Gewinnrücklagen beinhalten das Ergebnis nach Steuern abzüglich Dividendenausschüttungen. Bei der Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die zusätzlichen Anteile und dem anteiligen Buchwert der nicht beherrschenden Anteile direkt in der Gewinnrücklage erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden in der Periode, in der sie anfallen, zur Gänze im Eigenkapital erfasst.

Die Rücklage für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen.

Die Hedging-Rücklage umfasst Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges. Der kumulierte, in die Rücklage eingestellte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft wird erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, wenn auch das gesicherte Geschäft das Ergebnis beeinflusst.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den im Konzernabschluss zum 31. März 2012 dargestellten Perioden wie folgt entwickelt:

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Anzahl Stückaktien

 

Anzahl
eigene Aktien

 

Anzahl im Umlauf befindliche Aktien

 

 

 

 

 

 

 

Stand zum 01.04.2010

 

169.049

 

658

 

168.391

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

 

 

 

 

0

Abgänge

 

 

 

–190

 

190

Stand zum 31.03.2011

 

169.049

 

468

 

168.581

 

 

 

 

 

 

 

Zugänge

 

 

 

 

 

0

Abgänge

 

 

 

–168

 

168

Stand zum 31.03.2012

 

169.049

 

300

 

168.749

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tsd. Stück

Hybridkapital

Die voestalpine AG hat am 16. Oktober 2007 eine gegenüber allen sonstigen Gläubigern nachrangige unbefristete Anleihe (Hybridanleihe) im Umfang von 1 Mrd. EUR begeben. Der Kupon beträgt 7,125 %, welcher bei Entfall der Dividende auch ausgesetzt werden kann. Nach sieben Jahren Laufzeit hat die voestalpine AG, nicht aber die Gläubiger, erstmalig die Möglichkeit zur Tilgung der Anleihe oder der Fortsetzung zu einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR plus 5,05 %).

Der Erlös aus der Begebung der Hybridanleihe wird als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, da dieses Instrument die Kriterien von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllt. Entsprechend werden auch die zu zahlenden Kupons als Teil der Ergebnisverwendung dargestellt. Die Begebungskosten der Anleihe und das Disagio beliefen sich auf 10,5 Mio. EUR; darauf entfallende Steueransprüche in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurden aktiviert. Das Eigenkapital erhöhte sich deshalb um einen Wert von 992,1 Mio. EUR.

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital

Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital zum 31. März 2012 resultieren im Wesentlichen aus Fremdanteilen bei der VAE-Gruppe, voestalpine Railpro B.V. und Danube Equity AG.

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